Metadata: Bis ich todt bin, begrabt mich nicht! Sonst klag ich es vor Gott's Gericht
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- Titel des Bildes:
- Bis ich todt bin, begrabt mich nicht! Sonst klag ich es vor Gott's Gericht (Sachtitel)
- Enthalten in:
- Becker, Rudolf Zacharias: Noth- und Hülfsbüchlein für Bauersleute : welches lehret, wie man vergnügt leben, mit Ehren reich werden, und sich und Andern in allerhand Nothfällen helfen kann: alles mit glaubhaften Historien und Exempeln bewiesen und mit Bildern gezieret [[1]/2]. Gotha 1815. Band/Heft 1. S. 15 (OPAC) - (Weitere Abbildungen)
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- Copyright:
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- Data supplying institution / collection:
- Pictura Paedagogica: Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung, Buchillustrationen aus dem Bestand "Alte Drucke" der Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung (BBF)
- In-, An- und Beischriften:
- - St.n. (Künstlersignatur)
- - Bis ich todt bin, begrabt mich nicht! Sonst klag' ich es vor Gott's Gericht. (Über-/Unterschrift)
- Text passage(s) describing this image:
- - Aus: Becker, Rudolf Zacharias: Noth- und Hülfsbüchlein für Bauersleute : welches lehret, wie man vergnügt leben, mit Ehren reich werden, und sich und Andern in allerhand Nothfällen helfen kann: alles mit glaubhaften Historien und Exempeln bewiesen und mit Bildern gezieret [[1]/2]. Gotha 1815. Band/Heft 1. S.
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- Originale Beschreibung:
- Viertes Capitel. Die Vorschrift aus dem Noth= und Hülfbüchlein: No. 41. was man thun soll, daß bey Sterbefällen die Leute nicht eher begraben werden, als bis sie wirklich todt sind. [...] Bey jungen Leuten geschieht es nun öfters als bey alten, daß sie ausehen, als wären sie todt, und sind es nicht. Doch ist zu Waltershausen im Sachsen=Gothaischen auch eine Frau von 70 Jahren wieder erwacht, als sie schon abgewaschen und als Leiche angekleidet werden sollte. Ihr Schwiegersohn wollte mit Hülfe einer Nachbarin die Leiche aus dem Bette heben. Da sagte die Nachbarin: er solle bey der großen Fußzehe anfassen; weil man den Glauben hat, die Todten kämen nicht wieder, wenn man es so mache. Ob nun wohl kein Todter, der wirklich todt und begraben ist, wieder kommen kann: so that es der Mann doch. Und siehe da! was geschieht? Die alte Mutter richtet sich auf, und streckt ihre Arme nach dem Schwiegersohne aus, der vor Schrecken fast zu Boden sinkt. Sie lebte noch drey Tage, ehe sie wirklich starb. Diese Frau wäre also gewiß im Grabe wieder aufgewacht, wenn man sie zu bald begraben hätte, welches aber im Sachsen=Gothaischen von der Obrigkeit verboten ist.
- Referenz:
- Becker, Rudolf Zacharias: Noth- und Hülfsbüchlein für Bauersleute : welches lehret, wie man vergnügt leben, mit Ehren reich werden, und sich und Andern in allerhand Nothfällen helfen kann: alles mit glaubhaften Historien und Exempeln bewiesen und mit Bildern gezieret [[1]/2]. Gotha 1815. S. 15-19S. 16
- Size:
- 91 x 84 mm
- Persistent identifier:
- 2325_89350651-53ec-4421-a21b-1561384935de
- PPO-ID (2000-2020):
- b0000923berl
- Global Object-ID:
- 2325_89350651-53ec-4421-a21b-1561384935de
Technik
- Material:
- schwarze Druckfarbe
- Technique:
- Holzschnitt