Metadata: Schulhaus Abenheim
Bild-Objekt
- Title:
- Schulhaus Abenheim (Sachtitel)
- Enthalten in:
- Vetterlein, Ernst: Die Baukunst des Schulhauses [2]. Berlin 1914. Band/Heft 2. 59 (OPAC) - (Weitere Abbildungen)
- Ansicht der vollständigen Seite:
- - in PICTURA
- Copyright:
- Rechte vorbehalten. Kopie gemäß Urheberrechtsgesetz §60e. Verwendung innerhalb der BBF und in Forschungsprojekten.
- Data supplying institution / collection:
- Pictura Paedagogica: Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung, Buchillustrationen aus dem Bestand "Alte Drucke" der Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung (BBF)
- In-, An- und Beischriften:
- - V. (Künstlersignatur)
- - Schulhaus Abenheim Gr. Hess. Staatsbauverwaltung (Über-/Unterschrift)
- Originale Beschreibung:
- Die Nebenanlagen. §. 6. Dienstwohnungen. In den ländlichen Volksschulen wird meist die Wohnung für einen oder mehrere Lehrer, wohl auch für eine Lehrerin untergebracht. Die direkte Verbindung von Wohnräumen mit dem Schulsaal ist nicht gestattet, doch ist eine Verbindungstür nach dem Flur zulässig. Eingänge und Treppen sind für Schule und Wohnung stets zu trennen. Für spätere Erweiterung des Schulhauses wird bis weilen die Lehrerwohnung ins Auge gefaßt, die durch Beseitigung der Zwischenwände in einen Schulraum verwandelt wird. Alsdann ist für die spätere Anlage einer Treppe Fürsorge zu treffen. Künstlerisch und praktisch ist diese Art der Vergrößerung aber nicht zu empfehlen, da die Raumhöhen und die Fensterbildungen von Schul- und Wohnräumen ganz verschieden sind. Wohnungen für verheiratete Lehrer sollen 3-4 heizbare Wohn- und Schlafzimmer, von etwa 65 bis 85 qm enthalten, dazu Küche mit Speisekammer von 12-20 qm, Abort, Keller und Bodenraum. Eine Waschküche im Keller oder im Hof ist erwünscht. Unverheiratete Lehrer oder Lehrerinnen brauchen eine Stube und eine Kammer nebst Abort. Ob diese Räume über oder neben dem Schulsaal angeordnet werden, ist von Fall zu Fall nach der örtlichen Lage des Schulhauses sowie den zur Verfügung stehenden Mitteln zu entscheiden. Während das einklassige Schulhaus ohne Lehrerwohnung (s. Abb. 18) sich leicht in das Dorfbild einfügen läßt, führt die Anordnung von Wohnungen über den Schulräumen zu größeren Höhen, die beim eingeschossigen Schulhause noch recht gut wirken (s. Abb. 19 u. 20), dagegen bei zweigeschossigen Schulhäusern eine in ländlichen Verhältnissen selten brauchbare Steigerung bedeuten würden. Deshalb legt man da die Wohnung neben die Schulräume. Dazu braucht man freilich eine größere Grundfläche, erzielt aber eine schöne Lagerung der Massen, die sich dem Landschafts- und Straßenbilde gut einpaßt (vgl. Abb. 21-23). Die Höhe der Zimmer soll etwa 3 m betragen, bewohnbare Räume im Dachgeschoß dürfen nicht unter 2,5 m hoch sein. Bei der Wohnung über dem Schulsaal läßt sich die Geschoßhöhe leicht nach Bedarf wählen und die Dachräume können bequem zur Wohnung herangezogen werden. Dagegen müssen bei den neben den Schulsälen errichteten Wohnungen die Geschoßhöhen geschickt im Äußeren vermittelt werden, was am besten durch gruppierte Dächer geschieht. Die in Abb. 21 u. 22 skizzierten Lösungen können als vorbildlich bezeichnet werden.
- Referenz:
- S. 69-80S. 69-73
- Size:
- 42 x 52 mm
- Persistent identifier:
- 16125_89350651-53ec-4421-a21b-1561384935de
- PPO-ID (2000-2020):
- b0061561berl
- Global Object-ID:
- 16125_89350651-53ec-4421-a21b-1561384935de
Technik
- Material:
- schwarze Druckfarbe
- Technique:
- Druck
